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Service & Wartung

Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können

Sicherheitstechnische Anlagen müssen zuverlässig funktionieren – im Alltag genauso wie im Ernstfall. Die regelmäßige Wartung von Brandschutzanlagen oder Alarmanlagen ist daher ein wichtiger Teil des verlässlichen Schutzes Ihres Unternehmens oder Gebäudes. Als zertifizierter Fachbetrieb übernehmen wir die regelkonforme Wartung und Instandhaltung von Sicherheitssystemen.

Wir sind in Hamburg beheimatet und im gesamten norddeutschen Raum schnell bei Ihnen vor Ort. So sichern wir die dauerhafte Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen, reduzieren Fehlalarme und unterstützen Sie bei der Einhaltung relevanter Normen und Betreiberpflichten.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu Ihrem Wartungsvertrag.

Regelmäßige Wartung für zuverlässigen Schutz

Verschmutzte Sensoren, gealterte Notstromakkus, dejustierte Melder oder unbemerkte Leitungsstörungen können die Funktion einer Anlage beeinträchtigen. Durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen erkennen wir mögliche Schwachstellen frühzeitig und sorgen dafür, dass Ihre Sicherheitstechnik zuverlässig arbeitet.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Funktionssicherheit: Prüfung und frühzeitige Erkennung von Verschleiß und Störungen
  • Schutz vor Fehlalarmen: Reinigung, Prüfung und Nachkalibrierung relevanter Komponenten
  • Normgerechter Betrieb: Unterstützung bei der Erfüllung geltender Betreiber- und Prüfpflichten
  • Notstromsicherheit: Prüfung und Bewertung von Akkus und Stromversorgung
  • Dokumentation: Nachvollziehbare Prüfberichte und Einträge in die entsprechenden Betriebsbücher

Individuelle Wartung für jedes Objekt

Von Privatimmobilien über Gewerbe und Einzelhandel bis hin zu Industrie- und VdS-Objekten entwickeln wir passende Wartungskonzepte – abgestimmt auf Nutzung, Sicherheitsanforderungen und technische Ausstattung.

Ihr Weg zu dauerhaftem Schutz

Mit einem individuellen Wartungsvertrag sorgen Sie für verlässliche Sicherheit, planbare Instandhaltung und langfristige Anlagenverfügbarkeit. Wir beraten Sie gerne und entwickeln ein Wartungskonzept, das zu Ihrem Gebäude und Ihren Anforderungen passt.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Wir beraten Sie individuell und umfassend – gerne auch persönlich vor Ort.

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Häufige Fragen zu Service und Wartung

Anlagen der Sicherheitstechnik schützen Leben, Gesundheit und Sachwerte. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Sie hilft, Fehlfunktionen und Ausfälle zu vermeiden und reduziert gleichzeitig das Risiko von Falschalarmen. Darüber hinaus stellt die regelmäßige Wartung sicher, dass gesetzliche und normative Vorgaben eingehalten werden. So können Betreiber zudem ihren Versicherungs- und Haftungsschutz erhalten.

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Betreiber der Anlage. Er muss sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden und die Arbeiten durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.

Für Anlagen der Sicherheitstechnik gelten je nach Anlagentyp unterschiedliche Normen, Richtlinien und gesetzliche Vorgaben. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören unter anderem:
  • Brandmeldeanlagen (BMA): DIN 14675 für Planung, Aufbau, Betrieb und Instandhaltung sowie DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen mit dem Schwerpunkt Brandmeldung.
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA): DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-3 sowie, je nach Anlage und Anwendungsfall, die entsprechenden VdS-Richtlinien, beispielsweise VdS 2311.
  • Sprinkler- und Feuerlöschanlagen: DIN EN 12845 sowie je nach Anwendungsfall die einschlägigen VdS-Richtlinien.
  • Gefahrenmeldeanlagen: Die Normenreihe DIN VDE 0833 enthält übergreifende Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen, insbesondere für Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
  • Bauordnungsrecht: Je nach Bundesland und Gebäudeart gelten die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Sonderbauvorschriften. Dazu gehören beispielsweise die Prüfverordnungen der Länder wie die PrüfVO NRW sowie Regelungen für bestimmte Sonderbauten.
Welche Vorschriften im konkreten Fall anzuwenden sind, hängt unter anderem von der Art der Anlage, dem Gebäude und seiner Nutzung ab.